Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
Information
Die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) findet sich sowohl in den
Entwüfen zur Novelle des österr. Datenschutzgesetzes, als auch in dem Entwurf einer EU
Datenschutz-Grundverordnung.
Aufgabenbereich
•
Unterrichtung und Beratung des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des
Auftragsverarbeiters über dessen aus dieser Verordnung erwachsenden Pflichten
sowie Dokumentation dieser Tätigkeit und der erhaltenen Antworten;
•
Überwachung der Umsetzung und Anwendung der Strategien des für die
Verarbeitung Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz
personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten,
•
Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der
diesbezüglichen Überprüfungen;
•
Überwachung der Umsetzung und Anwendung dieser Verordnung, insbesondere
ihrer Anforderungen an einen Datenschutz durch Technik und an
datenschutzfreundliche Voreinstellungen, an die Datensicherheit, an die
Benachrichtigung der betroffenen Personen und an die Anträge der betroffenen
Personen zur Wahrnehmung der ihren nach dieser Verordnung zustehenden
Rechte;
•
Sicherstellung, dass die erforderliche Dokumentation vorgenommen wird;
•
Überwachung der Dokumentation und Meldung von Verletzungen des Schutzes
personenbezogener Daten sowie die Benachrichtigung davon;
•
Überwachung der von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder vom
Auftragsverarbeiter durchgeführten Datenschutz-Folgenabschätzung sowie der
Beantragung einer vorherigen Genehmigung beziehungsweise Zurateziehung;
•
Überwachung der auf Anfrage der Aufsichtsbehörde ergriffenen Maßnahmen sowie
Zusammenarbeit im Rahmen der Zuständigkeiten des Datenschutzbeauftragten mit
der Aufsichtsbehörde auf deren Ersuchen oder auf eigene Initiative des
Datenschutzbeauftragten;
•
Tätigkeit als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung
zusammenhängenden Fragen sowie gegebenenfalls Zurateziehung der
Aufsichtsbehörde auf eigene Initiative.
(Auszug aus Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung)
Qualifikation
Der Datenschutzbeauftragte sollte zumindest die folgenden Qualifikationen besitzen:
•
umfassende Kenntnisse des Inhalts und der Anwendung des Datenschutzrechts,
einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen und Verfahren;
•
Beherrschung der technischen Anforderungen an den Datenschutz durch Technik,
die datenschutzfreundlichen Voreinstellungen und die Datensicherheit;
•
sektorspezifisches Wissen entsprechend der Größe des für die Verarbeitung
Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters und der Sensibilität der zu
verarbeitenden Daten;
•
die Fähigkeit, Überprüfungen, Konsultationen, Dokumentationen und
Protokolldateianalysen durchzuführen;
•
sowie die Fähigkeit, mit Arbeitnehmervertretungen zu arbeiten.
(Bericht zur Datenschutz-Grundverordnung, Jan Philipp Albrecht 17.12.2012)
Ausbildungsangebot
Sollten sie in Ihrem Unternehmen selbst einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
installieren wollen, bieten wir in Kooperation mit der Firma CIS (www.cis-cert.at) eine
entsprechende Ausbildungen zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten an. Die
Abstimmung der Inhalte der Kurse erfolgt in direktem Abgleich mit den gesetzlichen
Anforderungen.
Die Ausbildung erfolgt in der Regel in geschlossenen Kursen von 4-10 Teilnehmern und
dauert 3 Tage. Nach dem Kurs sollten die Inahlte durch die Teilnehmer noch im
Selbststudium vertieft werden.
Nach terminlicher Absprache besteht die Möglichkeit Prüfung bei CIS abzulegen.
Der Kurs umfasst eine Ausbildung zum Thema “Datenschutzrecht” anhand von Theorie
und praktischen Beispielen durch einen Fachjuristen mit umfassender praktischer
Erfahrung.
Im technisch organisatorischen Teil des Kurses wird das Thema der
Informationssicherheit und der geforderten Datensicherheitsmaßnahmen auf Basis der
Normanforderungen der ISO 27001/27002 dargestellt und anhand von Beispielen aus der
Praxis erläutert.
n diesen Entwürfen finden sich Erläuterungen zum Aufgabenbereich als auch zur
erforderlichen Qualifikation.
Fordern Sie Informationen über das aktuelle Kursangebot per E-Mail an.
Kosten
Die Ausbildung inklusive Prüfungsvorbereitung dauert in der Regel 3 Tage und erfolgt in
Kooperation mit Seminar-Veranstaltern. Bitte kontaktieren Sie uns für Informationen zum
aktuellen Seminarangebot.
Nach Vereinbarung kann diese Ausbildung auch in Form eines Inhouse-Seminars
angeboten werden. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
© Gruber&Gruber Beratung e.U.