Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
Information
Die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSBa) findet sich in der EU
Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 37ff).
Aufgabenbereich
•
Unterrichtung und Beratung des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des
Auftragsverarbeiters über dessen aus dieser Verordnung erwachsenden
Pflichten sowie Dokumentation dieser Tätigkeit und der erhaltenen Antworten;
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Überwachung der Umsetzung und Anwendung der Strategien des für die
Verarbeitung Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz
personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von
Zuständigkeiten,
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Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und
der diesbezüglichen Überprüfungen;
•
Überwachung der Umsetzung und Anwendung dieser Verordnung,
insbesondere ihrer Anforderungen an einen Datenschutz durch Technik und
an datenschutzfreundliche Voreinstellungen, an die Datensicherheit, an die
Benachrichtigung der betroffenen Personen und an die Anträge der
betroffenen Personen zur Wahrnehmung der ihren nach dieser Verordnung
zustehenden Rechte;
•
Sicherstellung, dass die erforderliche Dokumentation vorgenommen wird;
•
Überwachung der Dokumentation und Meldung von Verletzungen des
Schutzes personenbezogener Daten sowie die Benachrichtigung davon;
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Überwachung der von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder
vom Auftragsverarbeiter durchgeführten Datenschutz-Folgenabschätzung
sowie der Beantragung einer vorherigen Genehmigung beziehungsweise
Zurateziehung;
•
Überwachung der auf Anfrage der Aufsichtsbehörde ergriffenen
Maßnahmen sowie Zusammenarbeit im Rahmen der Zuständigkeiten des
Datenschutzbeauftragten mit der Aufsichtsbehörde auf deren Ersuchen
oder auf eigene Initiative des Datenschutzbeauftragten;
•
Tätigkeit als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde in mit der
Verarbeitung zusammenhängenden Fragen sowie gegebenenfalls
Zurateziehung der Aufsichtsbehörde auf eigene Initiative.
(Auszug aus Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung)
Qualifikation
Der Datenschutzbeauftragte sollte zumindest die folgenden Qualifikationen besitzen:
•
umfassende Kenntnisse des Inhalts und der Anwendung des Datenschutzrechts,
einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen und Verfahren;
•
Beherrschung der technischen Anforderungen an den Datenschutz durch
Technik, die datenschutzfreundlichen Voreinstellungen und die
Datensicherheit;
•
sektorspezifisches Wissen entsprechend der Größe des für die Verarbeitung
Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters und der Sensibilität der zu
verarbeitenden Daten;
•
die Fähigkeit, Überprüfungen, Konsultationen, Dokumentationen und
Protokolldateianalysen durchzuführen;
•
sowie die Fähigkeit, mit Arbeitnehmervertretungen zu arbeiten.
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